Am 5. und 6. November 2015 entscheidet der Deutsche Bundestag über den gesetzlichen Umgang mit der Suizidbeihilfe sowie über das Hospiz- und Palliativgesetz.
Die Entscheidung zur Suizidbeihilfe wird auf einen kleinen, wenn auch höchst bedeutsamen und potentiell folgenreichen Ausschnitt aus der Realität von Sterben und Tod in unserer Gesellschaft reagieren. In den Debatten der vergangenen Monate wurde oft betont, dass der Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung und die Bemühungen zur Stärkung und besseren Vernetzung der Pflege und Begleitung in der letzten Lebensphase auch wesentlich darauf zielen, den verbreiteten Ängsten vor einem „verwilderten” Sterben entgegenzuwirken.
Dieses erscheint vielen Menschen als versachlicht, mediziniert, technisiert, privatisiert und tabuisiert. Kulturelle Faktoren, allen voran die Veränderung von Familienstrukturen und Mobilitätsmustern, von religiöser Beheimatung und selbstverständlichen Ritualen spielen dabei eine große Rolle.
Politik kann die mit Sterben und Tod verbundenen Orientierungsmuster nicht unmittelbar beeinflussen – die höchstpersönlichen Vorstellungen darüber sind aber sehr wohl von den vorhandenen Rahmenbedingungen abhängig. Es gilt, Vertrauen in eine letztverlässliche Versorgung und Begleitung aufzubauen. Wo stehen wir mit diesen Bemühungen?
19.30 Uhr Begrüßung
Dr. Maria-Luise Schneider, Katholische Akademie in Berlin und
Benno Bolze, Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V.
19.35 Uhr Einführungsvortrag
Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Berliner Institut für christliche Ethik und Politik
der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin
Podiumsdiskussion
Prälat Dr. Peter Neher,
Präsident des Deutschen Caritasverbandes e.V., Freiburg i.Br.
Prof. Dr. Gunnar Duttge, Abt. für strafrechtliches Medizin- und Biorecht,
Juristische Fakultät der Universität Göttingen
Prof. Dr. Dr. Reimer Gronemeyer, Institut für Soziologie, Universität Gießen
Elisabeth Scharfenberg MdB, Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Moderation: Dr. Jacqueline Boysen, Berlin
21.15 Uhr Ausklang