Die Frage nach der Zukunftsfähigkeit des Gefüges von Staat und Religionsgemeinschaften wird aktuell intensiv diskutiert. Die Debatte reagiert auf diverse Anlässe. Ein Anlass ist der Zusammenhang „100/70/30“. Der Zuschnitt der Weimarer Religionsverfassung, ihre Rezeption durch die Mütter und Väter des Grundgesetzes und die gesellschaftlichen Verschiebungen durch den Mauerfall, die mit einer veränderten Grundgesetzinterpretation zwischen der Bonner und der Berliner Republik einhergingen, stehen im wissenschaftlichen Fokus. Ein weiterer Anlass ist das Reformationsjubiläum. Hier kam die Frage auf, ob und inwieweit sich das deutsche Religionsrecht auch heute noch von der Reformation her versteht. Die Würdigung der Verfassungsgeschichte gilt es zu verbinden mit Überlegungen zur Zukunft des religionsverfassungsrechtlichen Arrangements.
Der Text des Grundgesetzes ist beständig, seine Auslegung Veränderungen unterworfen. So soll zum einen die prognostische Frage gestellt werden, inwieweit sich Verfassungsinterpretationen im Licht der gegenwärtigen Herausforderungen verändern werden. Zum anderen gilt es in normativer Absicht zu erkunden, welche Entwicklungen des Gefüges von Staat und Religionsgemeinschaften wünschenswert sind, um den Herausforderungen einer religionspluralen Gesellschaft im säkularen Staat gerecht zu werden.
Vortrag
Prof. Dr. Judith Hahn,
Professur für Kirchenrecht, Universität Bochum und Richterin am Kirchlichen Arbeitsgerichtshof
anschließend Podiumsdiskussion mit
Prof. Dr. Christian Polke, Professur für Systematische Theologie, Universität Göttingen
Prof. Dr. André Brodosz, Professur für Politische Theorie, Universität Erfurt
Moderation: Prof. Dr. Tine Stein, Universität Göttingen