Die geschäftsmäßige Förderung der Beihilfe zum Suizid wurde in 2015 unter Strafe gestellt, doch ist damit die Diskussion um den Umgang mit Sterbewünschen nicht beendet. Auch nach dieser Regelung wird der Status quo in Frage gestellt. Gibt es den „freiverantwortlichen” Suizid, der als Ausdruck von Selbstbestimmung zu akzeptieren ist, oder besteht die unbedingte Verantwortung eines jeden und auch des Gesetzgebers, Suiziden in jeglichem Kontext und auch präventiv entgegenzuwirken? Welche Möglichkeiten der Prävention und ihrer politischen Unterstützung gibt es überhaupt und insbesondere im Hinblick auf die besonders gefährdeten Lebenssituationen im Alter und in schwerer Krankheit?
Ebenso sind praktische Folgen der gesetzlichen Regelung zu bedenken. Wie hoch ist nach wie vor die Gefahr, dass ein sozialer Druck zur Äußerung von Suizidwünschen bei langem Leiden und bei Hochbetagten entsteht? Wie kann in der Praxis auf Sterbewünsche so reagiert werden, dass die ihnen zugrunde liegenden Ängste wirksam abgebaut werden? Und was ist dran an der geäußerten „rechtlichen Verunsicherung” der Ärzte über Erlaubtes und Verbotenes?
Programm
19:30 Uhr Begrüßung
Benno Bolze, Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V.
Dr. Maria-Luise Schneider, Katholische Akademie in Berlin
19:35 Uhr Einführung aus theologisch-ethischer Perspektive
Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, Berliner Institut für christliche Ethik und Politik und Mitglied des Deutschen Ethikrats
anschließend Podiumsdiskussion mit
Prof. Dr. Christiane Woopen, Leiterin der Forschungsstelle Ethik, Universitätsklinikum Köln
Parl. Staatssekretär Markus Grübel MdB, CDU/CSU, Co-Vorsitzender im interfraktionellen Gesprächskreis Hospiz im Deutschen Bundestag
Maria Klein-Schmeink MdB, Bündnis 90/Die Grünen, gesundheitspolitische Sprecherin
PD Dr. Stephan Sahm, Chefarzt der Medizinischen Klinik für Gastroenterologie/Onkologie, Ketteler-Krankenhaus Offenbach
Moderation: Dr. Jacqueline Boysen, Berlin
21:15 Uhr Ausklang