Im Rahmen der Fortpflanzungsmedizin entstehen immer wieder so genannte „überzählige“ oder „verwaiste“ Embryonen. Ihre Existenz wird kaum wahrgenommen. Ihr Schicksal ist ungewiss. Aus rechtlicher Sicht ist es jedoch geboten, dieses Problem in den Blick zu nehmen und nach Lösungen für das Schicksal kryokonservierter Embryonen zu suchen. Was soll mit ihnen geschehen, wenn sie – aus welchen Gründen auch immer – der Eizellenspenderin nicht implantiert werden und damit, wie es heißt, „überzählig“ werden? Sollen sie, und wenn ja, wie lange weiter tiefgefroren bleiben oder aufgetaut werden, um sie zu „entsorgen“? Können die genetischen Eltern sie von der Reproduktionsklinik, in der sie aufbewahrt werden, herausverlangen? Sollten sie „gespendet“ werden können, damit ihnen noch eine Lebens- und Entwicklungsperspektive eröffnet werden kann?
Programm
ab 14.00 Uhr: Eintreffen und Stehkaffee
14.30 – 14.45 Uhr
Begrüßung und Einführung
Prof. Dr.Christian Hillgruber, Bonn, Vorsitzender der JVL
14:45 – 15:15 Uhr
Kryokonservierung menschlicher Embryonen – wie, wann, wie lange?
Rainer Beckmann, Richter am Amtsgericht, Würzburg, Stellvertretender Vorsitzender der JVL
15:15 – 16:30 Uhr
Welche „Rechte“ haben „Eltern“ kryokonservierter Embryonen?
Prof. Dr. Eva Schumann, Direktorin der Abteilung für Deutsche Rechtsgeschichte, Georg-August- Universität Göttingen
Vortrag mit Diskussion
16.30 – 17.00 Uhr: Kaffeepause
17:00 – 18:30 Uhr
Kryokonservierte Embryonen – ein Status ohne Schutz und Rechte
Dr. Oliver Tolmein, Rechtsanwalt, Hamburg
Vortrag mit Diskussion
18:30 Uhr: Ende der Tagung
Die Teilnahme an der Tagung ist kostenfrei. Sie erhalten keine Anmeldebestätigung.