Das Urteil hat vehemente Kritik hervorgerufen. Andere, denen die Regelungen zur Suizidbeihilfe zu restriktiv sind, sehen darin einen Schritt in die richtige Richtung. Kann aus der Freiheit zur Selbsttötung ein Anspruch gegenüber dem Staat abgeleitet werden? In welchem Verhältnis steht das Urteil zum Stand der Gesetzgebung? Wie wird die Rolle und Verantwortung des Staates und der Ärzteschaft definiert? Welche sozialen und medizinethischen Implikationen könnte das Urteil in der Praxis entfalten?
Nach einer Einführung mit medizinethischen Anfragen von Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl (ICEP) diskutieren Prof. Dr. Steffen Augsberg, Professor für Öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen, Renate Künast MdB, Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie Prof. Dr. Andreas Kruse, Direktor des Instituts für Gerontologie an der Universität Heidelberg.
Moderation: Dr. Jacqueline Boysen, Journalistin, Berlin
Die Veranstaltung ist eine Kooperation der Katholischen Akademie in Berlin und dem Berliner Institut für Christliche Ethik und Politik (ICEP) an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen.