Veranstaltungsarchiv

Update Suizidbeihilfe – der Staat in der Gewährleistungspflicht?

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Termin: 14.06.2017
Beginn: 18:00 Uhr
Ort: Katholische Akademie in Berlin, Hannoversche Str. 5, 10115 Berlin
Im März hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, der Staat müsse in "extremen Ausnahmefällen" den Zugang zu Betäubungsmitteln zur Selbsttötung gewährleisten; das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte müsse über die Anträge entscheiden.

Das Urteil hat vehemente Kritik hervorgerufen. Andere, denen die Regelungen zur Suizidbeihilfe zu restriktiv sind, sehen darin einen Schritt in die richtige Richtung. Kann aus der Freiheit zur Selbsttötung ein Anspruch gegenüber dem Staat abgeleitet werden? In welchem Verhältnis steht das Urteil zum Stand der Gesetzgebung? Wie wird die Rolle und Verantwortung des Staates und der Ärzteschaft definiert?  Welche sozialen und medizinethischen Implikationen könnte das Urteil in der Praxis entfalten?

 Nach einer Einführung mit medizinethischen Anfragen von Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl (ICEP) diskutieren  Prof. Dr. Steffen Augsberg, Professor für Öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen, Renate Künast MdB, Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz sowie Prof. Dr. Andreas Kruse, Direktor des Instituts für Gerontologie an der Universität Heidelberg.

Moderation: Dr. Jacqueline Boysen, Journalistin, Berlin

Die Veranstaltung ist eine Kooperation der Katholischen Akademie in Berlin und dem Berliner Institut für Christliche Ethik und Politik (ICEP) an der Katholischen Hochschule für Sozialwesen.

Referenten
Gastreferenten
Prof. Dr. Steffen Augsberg, Professur für Öffentliches Recht, Universität Gießen; Prof. Dr. Andreas Lob-Hüdepohl, ICEP; Prof. Dr. Andreas Kruse, Institut für Gerontologie, Heidelberg; Renate Künast MdB, Bündinis 90/Die Grünen; Mod.: Dr. Jacqueline Boysen
Verantwortlich
Kooperationspartner
ICEP – Berliner Institut für christliche Ethik und Politik
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