Berechtigte und gebotene humanitäre Intervention oder inakzeptabler Angriff auf die Souveränität eines Staates? Grobe und systematische Menschenrechtsverletzungen stellen immer wieder vor die Frage nach dem Recht oder der Pflicht zur humanitären Intervention auch mit militärischen Mitteln. Die Luft- und Seeangriffe der sog. Koalition der Willigen in Libyen waren der erste Fall im Geiste der Responsibility to protect, eines Konzeptes, das seither angesichts nicht endender Menschenrechtsverletzungen (Syrien, Mali usw.) kontrovers diskutiert.