Veranstaltungsarchiv

Die Sakralbautätigkeit Friedrich Adlers (1827-1908)

Termin: 21.03.2022
Beginn: 18:00 Uhr
Ort: Katholische Akademie in Berlin, Hannoversche Str. 5, 10115 Berlin
Johannes Heinrich Friedrich Adler (1827-1908) war einer der produktivsten Architekten und Bauforscher des 19. Jahrhunderts. Schon bald nach seinem Tod 1908 war er nahezu vergessen, ...

… ein Schicksal, das viele Kirchenbauer der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts mit ihm teilten.

Kurz zuvor noch hatte die Fachwelt in ihm einen Dominator im seinerzeit heiß umstrittenen protestantischen Kirchenbau gesehen, wurde ihm, dem vielseitig gelehrten Architektur- und Kunstforscher, Archäologen und Hochschullehrer gar „Weltruhm“ attestiert. Friedrich Adlers Thomas-Kirche am Berliner Mariannenplatz aus den 1860er Jahren ist fraglos ein außerordentlich wichtiges Monument – sowohl für die Berlin-preußische Architektur der späten Schinkelnachfolge als auch für die Fortentwicklung der evangelischen Predigtkirche. Sie sollte das wichtigste Gotteshaus Adlers bleiben. Berühmter hingegen wurden andere seiner Bauprojekte, etwa die Umgestaltung der Wittenberger Schlosskirche, die Erlöserkirche in Jerusalem und weitere Denkmalkirchen in ganz Preußen.
(In der Fülle kaum zu übersehen sind seine Stadt- und Landkirchen, die er seit 1877 als Dezernent für Sakralbauten in der Bauabteilung des „Ministeriums der Öffentlichen Arbeiten“ entwarf, beziehungsweise die er nach seinen Direktiven „im Geschäftsgang des Staatsbaus“ ausführen ließ. Gerade diese Tätigkeit ist außerordentlich interessant, wenn auch bis heute nicht ausreichend erforscht.)

Informationen zur Anmeldung und Teilnahme:

Bitte melden Sie sich bis 21.03.2022, 12 Uhr schriftlich an unter Angabe von Vor- und Nachname und E-Mail-Adresse sowie ggf. der Personenzahl. Anmeldung an: information@katholische-akademie-berlin.de oder über das Anmeldeformular der Homepage.

Derzeit gelten folgenden Corona-Regeln:

Für die Teilnahme an einer Veranstaltung der Katholischen Akademie in Berlin in geschlossenen Räumen mit über 10 Teilnehmern gilt die 3G-Regel plus Maske.

Nicht geimpfte Personen müssen einen aktuellen negativen Corona-Test vorweisen.

Die Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstandes entfällt. Es gilt weiterhin Maskenpflicht auch am Platz. 

 

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